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   BSG, 24.09.1986 - 8 RK 31/85   

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https://dejure.org/1986,11770
BSG, 24.09.1986 - 8 RK 31/85 (https://dejure.org/1986,11770)
BSG, Entscheidung vom 24.09.1986 - 8 RK 31/85 (https://dejure.org/1986,11770)
BSG, Entscheidung vom 24. September 1986 - 8 RK 31/85 (https://dejure.org/1986,11770)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 31.07.1963 - 3 RK 92/59

    Zu einem Anspruch auf Kostenersatz; Kosten für eine Behandlung durch einen nicht

    Auszug aus BSG, 24.09.1986 - 8 RK 31/85
    Mit der Revision macht der Kläger geltend, das Urteil des LSG weiche von der Entscheidung des BSG in BSGE 19, 270, 271 ab, 80- weit es die Berufung als unzulässig verworfen habe.

    92/59 - (BSGE 19, 270, 271 f) angenommen, daß es sich nicht um jeweils einmalige Leistungen handele, sondern um unselbständi ge Teilleistungen, die auf dem ihre Gestaltung im einzelnen bestimmenden Gesamtzweck der Behandlung ausgerichtet seien und in ihrer Zusammenfassung ein geschlossenes Ganzes bildeten.

    Für die Frage der Zulässigkeit ist es ohne Bedeutung, daß der Kläger nicht die Versorgung mit Vlieswindeln und Krankenunterlagen verlangt, sondern lediglich Kostenerstattung begehrt (vgl dazu BSGE 19, 270, 272; BSG, Urteil vom 26. Juli 1978, aaO).

  • BSG, 26.07.1978 - 3 RK 24/78

    Erstattungsanspruch - Serie von Behandlungen - Anspruch auf wiederkehrende

    Auszug aus BSG, 24.09.1986 - 8 RK 31/85
    Daher ist für die Berufungsausschließungsgründe in erster Linie der sachliche Gehalt des streitigen Anspruchs maßgebend (BSG, Urteil vom 26. Juli 1978 - 3 RK 24/78 - SozR 1500 5 144 Nr. 10).

    Für die Frage der Zulässigkeit ist es ohne Bedeutung, daß der Kläger nicht die Versorgung mit Vlieswindeln und Krankenunterlagen verlangt, sondern lediglich Kostenerstattung begehrt (vgl dazu BSGE 19, 270, 272; BSG, Urteil vom 26. Juli 1978, aaO).

  • BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71

    Ersatz der vollen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

    Auszug aus BSG, 24.09.1986 - 8 RK 31/85
    Der Kläger kann nur dann Erfolg haben, wenn die beklagte Ersatzka 836 die Leistung zu Unrecht verweigert hat (BSGE 35, 10, 14; 42, 117, 119; BSG, Urteile vom 9. September 1981- 3 RK 58/79 und vom -.
  • BSG, 14.12.1982 - 8 RK 23/81

    Sachleistung der Krankenpflege eines Versicherten

    Auszug aus BSG, 24.09.1986 - 8 RK 31/85
    1982 - 8 RK 23/81 5 182 Nrn 74 und 8 6),.
  • BSG, 21.12.1955 - 3 RK 21/55

    Krankenhauspflege - Eine wiederkehrende Leistung

    Auszug aus BSG, 24.09.1986 - 8 RK 31/85
    Eine einmalige Leistung liegt nur vor, wenn es sich um ein Geschehen handelt, das sich seiner Natur nach in einem bestimmten, verhältnismäßig kurzen Zeitraum abspielt und sich im wesentlichen in einer einzigen Handlung (Gewährung) erschöpft (BSGE 2, 135, 136; 43, 13N" 135).
  • BSG, 27.06.1985 - 8 RK 44/84

    Arzneimittelversorgung - Therapierichtung - Ermessensentscheidung der

    Auszug aus BSG, 24.09.1986 - 8 RK 31/85
    Die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln in kürzeren, nicht notwendig regelmäßigen zeitlichen Abständen erhält dadurch den Charakter wiederkehrender Leistungen, daß sie Teil einer längeren Krankenbehandlung ist (vgl dazu auch BSG, Urteile vom 29. Januar 1981 - 11 RK 7/80 - und vom 27. Juni 1985 - 8 RK 44/84 - SozR 2200 % 182a Nr. 4 und % 182f Nr. 1).
  • BSG, 29.01.1981 - 11 RK 7/80

    Rechtsstreit um eine Befreiung in der angeordneten Zahlung von Kostenanteilen

    Auszug aus BSG, 24.09.1986 - 8 RK 31/85
    Die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln in kürzeren, nicht notwendig regelmäßigen zeitlichen Abständen erhält dadurch den Charakter wiederkehrender Leistungen, daß sie Teil einer längeren Krankenbehandlung ist (vgl dazu auch BSG, Urteile vom 29. Januar 1981 - 11 RK 7/80 - und vom 27. Juni 1985 - 8 RK 44/84 - SozR 2200 % 182a Nr. 4 und % 182f Nr. 1).
  • BSG, 09.09.1981 - 3 RK 58/79

    Erstattung von Behandlungskosten - Behandlung durch Nichtkassenärzte -

    Auszug aus BSG, 24.09.1986 - 8 RK 31/85
    Der Kläger kann nur dann Erfolg haben, wenn die beklagte Ersatzka 836 die Leistung zu Unrecht verweigert hat (BSGE 35, 10, 14; 42, 117, 119; BSG, Urteile vom 9. September 1981- 3 RK 58/79 und vom -.
  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 15/96

    Kostenerstattung für ein selbstbeschafftes Arznei- oder Heilmittel

    Da bereits damit der maßgebliche Beschwerdewert überschritten ist, kann offenbleiben, ob es sich außerdem um wiederkehrende Leistungen für über ein Jahr handelt (vgl BSG SozR 3-2200 § 18 Nr. 13 S 56 f; SozR 1500 § 144 Nr. 35).
  • BSG, 04.10.1988 - 11a RK 2/87

    Zulässigkeit der Berufung - wiederkehrende Leistungen - Zusammenrechnung -

    Eine einmalige Leistung liegt nur vor, wenn es sich um ein Geschehen handelt, das sich seiner Natur nach in einem bestimmten, verhältnismäßig kurzen Zeitraum abspielt und sich im wesentlichen in einer einzigen Handlung (Gewährung) erschöpft (BSGE 2, 135, 136; 43, 134, 135; BSG SozR 1500 § 144 Nr. 35).
  • BSG, 12.03.1996 - 1 RK 33/94

    Drogensubstitution mit Methadon als Maßnahme der Krankenbehandlung

    Die fehlende Bezifferung des Anspruchs steht der sachlichen Entscheidung nicht entgegen (vgl. § 130 Satz 1 SGG), auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Zulässigkeit der Berufung, denn zum Zeitpunkt der Berufungseinlegung betraf der Streit wiederkehrende Leistungen (dazu BSG SozR 1500 § 144 Nr. 35) für einen Zeitraum von über vier Jahren nach der letzten Kostenübernahme durch die Beklagte (vgl. § 144 Abs. 1 Satz 2 SGG).
  • BSG, 12.04.1995 - 3 RK 6/93

    Begrenzung der Leistungspflicht der Krankenkassen für Brillengestelle

    Die Zusammenfassung in einer Summe macht daraus nicht eine einmalige Leistung (vgl dazu BSGE 22, 226 = SozR Nr. 27 zu § 144 SGG; BSG SozR 1500 § 144 Nr. 35).
  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 17/91

    Arzneimittel - Zweckmäßigkeit - Krankheit - Unbekannte Ursache

    Die Versorgung mit Arzneimitteln in kürzeren, nicht notwendig regelmäßigen zeitlichen Abständen hat daher den Charakter wiederkehrender Leistungen (BSG SozR 1500 § 144 Nr. 35; ferner BSG SozR 2200 § 182a Nr. 4 und § 182f Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.12.2013 - L 6 VK 2279/10

    Soziales Entschädigungsrecht - Kriegsopferversorgung - Heilbehandlung - Kosten

    Denn der für die Zulässigkeit der Berufung maßgebliche Prozessanspruch ist nicht der sich in einer einmaligen Zahlung erschöpfende Kostenerstattungsanspruch, sondern der zugrundeliegende Anspruch auf Versorgung (für Arzneimittel siehe BSG, Urteil vom 10.02.1993 - 1 RK 17/91 - SozR 3-2200 § 182 Nr. 13 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 31.07.1963 - 3 RK 92/59 - SozR Nr. 2 zu § 368d RVO; BSG, Urteil vom 26.07.1978 - 3 RK 24/78 - SozR 1500 § 144 Nr. 10 und BSG, Urteil vom 24.09.1986 - 8 RK 31/85 - SozR 1500 § 144 Nr. 35; so auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.07.2009 - L 5 KR 100/09 NZB - juris) maßgebend.
  • BSG, 13.05.1992 - 1 RK 19/91

    Ausschluß der Berufung nach § 144 SGG bei Übernahme von Restkosten für

    Ist diese Behandlung selbst eine wiederkehrende Leistung, weil sie sich - bei einheitlichem Behandlungszweck - über einen längeren Zeitraum erstreckt (vgl BSGE 19, 270 = SozR Nr. 2 zu § 368d RVO; SozR 1500 § 144 Nr. 35), so ist auch die begehrte Kostenübernahme eine wiederkehrende Leistung (ähnlich zum Anspruch auf Kostenbefreiung bei fortlaufenden Zuzahlungen zu Arzneimittelverordnungen BSGE 51, 147 = SozR 2200 § 182a Nr. 4).
  • LSG Hessen, 30.10.1992 - L 10 Ar 1094/89
    Bei dem vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf Konkursausfallgeld handelt es sich um eine solche Leistung, weil es sich um ein Geschehen handelt, welches sich seiner Natur nach in einem bestimmten, verhältnismäßig kurzen Zeitraum abspielt und sich im wesentlichen in einer einzigen Handlung (Gewährung) erschöpft (BSG SozR 1500 § 144 Nr. 35 m.w.N. Meyer-Ladewig, SGG, 3. Auflage, § 144 Anmerkung 6).
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